Öffentliches Baurecht

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Planfeststellungsrecht
Fachplanungsrecht
Umwelt- und Immissionsschutzrecht
Denkmalschutzrecht
Vorkaufsrechte
Das öffentliche Baurecht bildet den rechtlichen Ordnungsrahmen bei der Errichtung und dem Betrieb baulicher Anlagen. Es bestimmt die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens.

Zu Beginn eines jeden Projekts sind daher Fragen des öffentlichen Baurechts in den Blick zu nehmen und bei der Konzeptionierung des Vorhabens zu berücksichtigen, um die spätere Schaffung von Baurecht sicherzustellen. Dies gilt sowohl bei der Errichtung einer Immobilie als auch bei der Nutzungsänderung. Wir beraten unsere Mandanten dabei in allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts.

Nicht nur Investoren und Projektentwickler, sondern auch die öffentliche Hand unterstützen wir bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie der Gestaltung städtebaulicher Verträge. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sinne des BauGB sowie sämtliche Problem- und Fragestellungen zu Vorkaufsrechten.

Wir begleiten unsere Mandanten ferner umfassend bei der Schaffung von Baurecht bei Infrastrukturmaßnahmen, großflächigen Einzelhandels- und Wohnungsbauprojekten oder der Errichtung von Einzelimmobilien. Dabei suchen wir stets die Kooperation mit den Genehmigungsbehörden.

Sind Streitigkeiten unvermeidbar, vertreten wir unsere Mandanten vor den Verwaltungsgerichten bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen oder Bauvoranfragen, öffentlich-rechtlichen Nachbarstreitigkeiten oder der Abwehr von baubehördlichen Ordnungsverfügungen sowie in Normenkontrollverfahren.


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