Privates Baurecht

Baubegleitende Rechtsberatung
Bauträgerrecht
Bauversicherungsrecht
Claim-Management
Durchsetzung und Abwehr von
Mängelansprüchen
Gestörte Bauabläufe
Nachtragsmanagement
Vertragsgestaltung
Im privaten Baurecht stehen wir Bauherren, Investoren, Bauträgern, Bauunternehmen, Handwerksbetrieben und sonstigen an einem Bauvorhaben Beteiligten in allen Rechtsfragen zur Verfügung. Zu unserem Spektrum gehört dabei unter anderem die umfassende Beratung im Vertrags- und Bauvertragsrecht, die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Vergütungsansprüchen sowie die Verfolgung bzw. Abwehr von Baumängelforderungen.

Unsere fachübergreifende Kenntnis rechtlicher, technischer und baubetrieblicher sowie wirtschaftlicher Zusammenhänge stellen wir in den Dienst unserer Mandanten, um ihnen einen ganzheitlichen und umfassenden Beratungsansatz liefern zu können. Wir sind der festen Überzeugung, dass nur eine umfassende, fachübergreifende Kenntnis den vielfach komplexen und vielschichtigen Problem- und Fragestellungen gerecht wird.

Bei der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten behalten wir die vorausschauende Konfliktvermeidung im Blick. Dabei scheuen wir, wenn es für unsere Mandanten zielführend ist, jedoch keine gerichtliche Auseinandersetzung und setzen die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht erfolgreich durch.


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