Architekten- und Ingenieurrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Öffentliches-Baurecht
Privates Baurecht
Vergaberecht
Wir vertreten und beraten die Öffentliche Hand in den Bereichen Bau, Planung und Entwicklung sowie bei Ausschreibungsverfahren. Zudem unterstützen wir Städte und Gemeinden bei allen weiteren rechtlich relevanten Problemstellungen. Das schließt auch die Durchsetzung gemeindlicher Ansprüche gegenüber überörtlichen Fachplanungsvorhaben ein. Eine große Rolle spielt überdies die rechtliche Begleitung von Bauleitplanungen ebenso wie die Unterstützung der Kommunen bei flächenintensiven Großvorhaben. Unsere große forensische Erfahrung kommt in zahlreichen Prozessmandaten für die öffentliche Hand zum Tragen.
Wir betreuen Kommunen außerdem als Immobilieneigentümer und Bauherren in allen Fragen des privaten Baurechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Schließlich begleiten wir öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren sowie in beihilferechtlichen Angelegenheiten.
Wir betreuen Kommunen außerdem als Immobilieneigentümer und Bauherren in allen Fragen des privaten Baurechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Schließlich begleiten wir öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren sowie in beihilferechtlichen Angelegenheiten.