Stiftungsrecht
Familiengesellschaften
Erbe
Erbfolgen
Insbesondere im Mittelstand stehen in den nächsten Jahren zahlreiche Nachfolgefragen zur Lösung an. Wir begleiten (Familien-)Unternehmen und Vermögen bei der Übergabe in die nächste Generation oder entwickeln individuelle Nachfolgekonzepte. Dazu gehören auch Testamente, Erbverträge und die Testamentsvollstreckung sowie vorweggenommene Erbfolgen, insbesondere auch im Rahmen von Familiengesellschaften. Durch unser Know-How an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht gelingt eine vernetzte Beratung. Eine besondere Expertise besteht dabei im Stiftungsrecht.